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   VG Freiburg, 27.09.2017 - 1 K 3529/16   

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https://dejure.org/2017,44325
VG Freiburg, 27.09.2017 - 1 K 3529/16 (https://dejure.org/2017,44325)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27.09.2017 - 1 K 3529/16 (https://dejure.org/2017,44325)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27. September 2017 - 1 K 3529/16 (https://dejure.org/2017,44325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 5 Abs 1 GG, Art 8 Abs 1 GG, § 111 Abs 1 StGB, § 17 Abs 1 UWG, § 15 Abs 1 VersammlG
    Verbot des Verteilens eines Flugblatts bei einer angemeldeten Versammlung: Waffenexport

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufruf; Flugblatt; Meinungsäußerung; Versammlung; Whistleblowing

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 28.03.2017 - 1 BvR 1384/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur

    Auszug aus VG Freiburg, 27.09.2017 - 1 K 3529/16
    Besteht auch nur eine nachvollziehbare Auslegungsmöglichkeit, welche zur Straflosigkeit führt, so ist insgesamt von einer Straflosigkeit auszugehen (Anschluss an BVerfG, Beschl. v. 28.03.2017 - 1 BvR 1384/16 -).

    Der Inhalt der Erklärung ist vielmehr unter Hinzuziehung des gesamten Kontextes, in dem die umstrittene Äußerung steht, sowie der Begleitumstände, unter denen sie fällt, soweit sie für den Leser erkennbar waren, auszulegen (BVerfG, Beschl. v. 28.03.2017 - 1 BvR 1384/16 -, juris Rn. 17, vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 -, - 1 BvR 1980/91 -, - 1 BvR 102/92 -, - 1 BvR 221/92 -, "Soldaten sind Mörder" ).

    Es findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (BVerfG, Beschl. v. 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08 -, juris Rn. 97, zitiert in BVerfG, Beschl. v. 28.03.2017, a.a.O., Rn. 16).

    Besteht auch nur eine nachvollziehbare Auslegungsmöglichkeit, welche zur Straflosigkeit führt, so ist insgesamt von einer Straflosigkeit auszugehen (BVerfG, Beschl. v. 28.03.2017, a.a.O.).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

    Auszug aus VG Freiburg, 27.09.2017 - 1 K 3529/16
    Sollte dies der Fall sein, setzt eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit eine konkrete Sachlage voraus, die bei ungehindertem Geschehensablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die der Versammlungsfreiheit entgegenstehenden Rechtsgüter führt (BVerfG, Beschl. v. 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94 - NVwZ 1998, 834; Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 - BVerfGK 13, 82).

    Solche Beschränkungen des Inhalts und der versammlungsspezifischen Ausdrucksform von Meinungen betreffen ebenfalls die Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG und sind daher auch vor Art. 5 Abs. 2 GG zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris Rn. 14f.).

    Für sie ist das Element der Stellungnahme des Dafürhaltens kennzeichnend (BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007, a.a.O., juris Rn. 22).

  • OLG Stuttgart, 26.02.2007 - 4 Ss 42/07

    Öffentliche Aufforderung zu Straftaten bei Internet-Ankündigung einer

    Auszug aus VG Freiburg, 27.09.2017 - 1 K 3529/16
    Offen gelassen werden kann, ob für die Aufforderung zu einer Straftat eine realisierbare Handlungsanweisung an die Adressaten der Erklärung vorliegen muss, welche - als unmittelbare Konsequenz der Aufforderung - im Sinne einer Tathandlung umgesetzt werden kann (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.02.2007 - 4 Ss 42/07 -, juris Rn. 20; VG Koblenz, Urt. v. 12.07.2016, a.a.O, S. 30).
  • BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16

    "inkriminierter Sachverhalt"; Anklage; Beamtenverhältnis auf Probe; Beamter auf

    Auszug aus VG Freiburg, 27.09.2017 - 1 K 3529/16
    Eine Bindungswirkung kann allein - soweit nicht gesondert gesetzlich geregelt - der Tenor eines strafgerichtlichen Urteils bzw. eines rechtskräftigen Strafbefehls entfalten, § 410 Abs. 3 StPO (vgl. BVerwG NJW 2017, 2295).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Freiburg, 27.09.2017 - 1 K 3529/16
    Der Begriff der öffentlichen Sicherheit umfasst den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen, wobei in der Regel eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen wird, wenn ein Verstoß gegen Strafvorschriften droht (BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 -, - 1 BvR 341/81 -, BVerfGE 69, 315, "Brokdorf II").
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus VG Freiburg, 27.09.2017 - 1 K 3529/16
    Der Inhalt der Erklärung ist vielmehr unter Hinzuziehung des gesamten Kontextes, in dem die umstrittene Äußerung steht, sowie der Begleitumstände, unter denen sie fällt, soweit sie für den Leser erkennbar waren, auszulegen (BVerfG, Beschl. v. 28.03.2017 - 1 BvR 1384/16 -, juris Rn. 17, vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 -, - 1 BvR 1980/91 -, - 1 BvR 102/92 -, - 1 BvR 221/92 -, "Soldaten sind Mörder" ).
  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Freiburg, 27.09.2017 - 1 K 3529/16
    Es findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (BVerfG, Beschl. v. 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08 -, juris Rn. 97, zitiert in BVerfG, Beschl. v. 28.03.2017, a.a.O., Rn. 16).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus VG Freiburg, 27.09.2017 - 1 K 3529/16
    Der Inhalt von Meinungsäußerungen, der im Rahmen des Art. 5 GG nicht unterbunden werden darf, kann auch nicht zur Rechtfertigung von Maßnahmen herangezogen werden, die das Grundrecht des Art. 8 GG beschränken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04 - juris, Leitsatz 2).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VG Freiburg, 27.09.2017 - 1 K 3529/16
    Das Erfordernis der Wiederholungsgefahr setzt grundsätzlich zum einen die Möglichkeit einer erneuten Durchführung einer vergleichbaren Versammlung durch den Betroffenen voraus, zum anderen, dass die Behörde voraussichtlich an ihrer Rechtsauffassung festhalten wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - a.a.O. S.90; BVerfG, Beschl. v. 08.02.2011 - 1 BvR 1946/06 - NVwZ-RR 2011, 405).
  • BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94

    Verletzung von GG Art 8 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung eines Antrags

    Auszug aus VG Freiburg, 27.09.2017 - 1 K 3529/16
    Sollte dies der Fall sein, setzt eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit eine konkrete Sachlage voraus, die bei ungehindertem Geschehensablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die der Versammlungsfreiheit entgegenstehenden Rechtsgüter führt (BVerfG, Beschl. v. 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94 - NVwZ 1998, 834; Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 - BVerfGK 13, 82).
  • BVerfG, 08.02.2011 - 1 BvR 1946/06

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Abweisung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2015 - 1 S 257/13

    Fortsetzungsfeststellungsklage - zum Feststellungsinteresse bei im Vorfeld einer

  • VG Freiburg, 27.09.2017 - 1 K 3746/16

    Pflicht einer Kreisverwaltung zur Weiterleitung von Petitionen an

  • OLG Koblenz, 28.09.2005 - 1 Ss 215/05
  • VG München, 27.07.2023 - M 10 K 18.1801

    Versammlungsrecht, Versammlungsrechtliche Beschränkungen,

    Die Staatsanwaltschaft B habe sich dabei ausführlich mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg (v. 29.9.2017 - 1 K 3529/16 - juris) auseinandergesetzt, welches ein Verbot der Verteilung eines ähnlichen Flugblatts des Klägers für rechtswidrig erachtet hatte.

    Entgegen der Auffassung der Verwaltungsgerichts Freiburg (vgl. U.v. 27.9.2017 - 1 K 3529/16 - juris) geht bei objektiver Betrachtung das vom Kläger zur Verteilung beabsichtigte Flugblatt auch über eine reine Provokation und Meinungsäußerung im Sinn von Art. 5 Abs. 1 GG hinaus.

    Im Ergebnis hat im Übrigen auch das vom Kläger vorgelegte Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg (vgl. U.v. 27.9.2017 - 1 K 3529/16 - juris) sich zwar ausführlich mit der Strafbarkeit des Verteilens eines vergleichbaren Flugblatts beschäftigt, seine Entscheidung aber "unabhängig von der (straf) rechtlichen Einschätzung der Verteilung des Flugblatts" (vgl. VG Freiburg, U.v. 27.9.2017 - 1 K 3529/16 - juris) in seinem Einzelfall darauf gestützt, dass das ergangene Verbot nicht in ermessensfehlerfreier Weise erfolgt sei.

  • VG Freiburg, 27.09.2017 - 1 K 3746/16

    Pflicht einer Kreisverwaltung zur Weiterleitung von Petitionen an

    Das Anliegen des Klägers, über legale und illegale Waffenexporte und ihre Folgen zu informieren, unterfällt dabei dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit (vgl. nur Urteil vom 27.09.2017 - 1 K 3529/16 -).
  • VG München, 27.07.2023 - M 10 K 18.3716

    Versammlungsrecht, Versammlungsrechtliche Beschränkungen,

    Entgegen der Auffassung der Verwaltungsgerichts Freiburg (vgl. U.v. 27.9.2017 - 1 K 3529/16 - juris) geht bei objektiver Betrachtung das vom Kläger zur Verteilung beabsichtigte Flugblatt auch über eine reine Provokation und Meinungsäußerung im Sinn von Art. 5 Abs. 1 GG hinaus.

    Im Ergebnis hat im Übrigen auch das vom Kläger vorgelegte Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg (vgl. U.v. 27.9.2017 - 1 K 3529/16 - juris) sich zwar ausführlich mit der Strafbarkeit des Verteilens eines vergleichbaren Flugblatts beschäftigt, seine Entscheidung aber "unabhängig von der (straf) rechtlichen Einschätzung der Verteilung des Flugblatts" (vgl. VG Freiburg, U.v. 27.9.2017 - 1 K 3529/16 - juris) in seinem Einzelfall darauf gestützt, dass das ergangene Verbot nicht in ermessensfehlerfreier Weise erfolgt sei.

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